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sind möglich und werden ausdrücklich nicht ausgeschloßen!

Vorsicht Schufa - der gläserne Bankkunde
Rechtlich gesehen...

Die SCHUFA-Klausel berechtigt die Bank oder einen Händler, sich über Ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit bei der sog. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) zu erkundigen. Hiermit wird bezweckt, den Kreditgeber vor Verlusten zu bewahren oder, wie die SCHUFA sich ausdrückt, soll ein Kreditnehmer durch verantwortungsvolle Beratung vor übermäßiger Verschuldung bewahrt werden.

Jedes Jahr erteilt die SCHUFA rund 50 Mio. Auskünfte, die nach eigener Auskunft mehr als zu 90% positiv ausfallen.

Sieht numher der Bankangstellte Sie mit einem sorgenvollen Blick an, so ist es höchste Zeit sich zu erkundigen, wie denn Ihre SCHUFA-Auskunft ausgefallen ist.

Gespeichert bei der SCHUFA werden folgende Angaben:
Girokonot-Eröffnung, Ausgabe einer Kreditkarte, Bürgschaften, nicht vertragsgemäßes Verhalten von Kunden, Kündigung eines Kreditvertrages, beantragte Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Lohnpfändungen, Zwangsvollstreckungen, Verkauf von Forderungen, unbeinbringlich ausgeklagte Forderungen sowie Kündigung eines Griokontos aufgrund missbräuchlicher Nutzung durch den Kunden und Scheckkaarten- oder Kreditkartenmissbrauch.

Wenngleich die SCHUFA nicht berechtigt ist, Angaben über Ihr Einkommen zu speichern, ergibt sich dies doch indirekt aus dem Ihnen eingeräumten Dispokredit, da dieser normalerweise beim dreifachen des Nettoeinkommens liegt (und der ist selbstverständlich bei den Kontoangaben vermerkt).

Alle Vertragspartner der SCHUFA erhalten Auskünfte und sind im Gegenzug verpflichtet, ihre Informationen an die SCHUFA weiterzuleiten. Es handelt sich hierbei um Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, also Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Leasingunternehmen, Kreditkartenanbieter, Versandhandel, Kaufhäuser usw.. Der Vertragspartner erhält dann Informationen, wenn er ein sog. berechtigtes Interesse am Empfang der Daten glaubhaft darlegt.

Es gibt zwei Arten von Auskünften, B-Auskünfte und A-Auskünfte.

Die sog. B-Auskünfte enthalten nur Informationen über nicht vertragsmäßiges Verhalten des Kunden, da etwa ein Telekommunikationsunternehmen lediglich zu interessieren hat, ob sich der Kunde gerade im Augenblick in Zahlungsschwierigkeiten befindet.

Daher enthält die B-Auskunft nur sog. Negativ-Merkmale.

Anders verhält es sich bei sog. A-Auskünften. Für eine Kreditvergabe, die Führung eines Girokontos mit überziehungsrahmen sowie die Ausgabe von Kreditkarten ist es für den Kreditgeber wichtig, die gesamte Belastung des Kunden zu kennen. Das Unternehmen erhält neben den Auskünften über Negativ-Merkmale auch zusätzliche Positiv-Informationen, wie etwa die Aufnahme und die vertragsgemäße Abwicklung eines Kredites.

Sollte ein Kunde beid er Eröffnung eines Kontos oder bei einem Ratenkauf auf ihm nicht erklärbare Schwierigkeiten stoßen, sollte unbedingt eien Selbstauskunft bei der SCHUFA eingeholt werden. Dies kann jeder selbst tun, und zwar (für Saarländer) bei der

SCHUFA
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH
Saaruferstraße 16
66117 Saarbrücken

Hierzu genügt ein formloser Brief mit Angabe Ihrer Personalien, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.

Halten Sie nun die Auskunft in den Händen, dürfte in den meisten Fällen klar sein, warum der Sachbearbeiter es mit der Bearbeitung der Ihrer Kreditanträge nicht so eilig hatte.

Für den Fall, daß der vorliegende Eintrag Ihrer Ansicht nach unberechtigt sein sollte, besteht die Möglichkeit, unzulässige Daten löschen zu lassen oder unrichtige Angaben zu korrigieren. Was sich allerdings auf dem Papier einfach anhört, ist in der Praxis eine äußerst komplizierte und langwiergie Angelegenheit, das die SCHUFA i.d.R. von Ihnen den Nachweis verlangt, daß die Daten unrechtmäßig gespeichert wurden. In der Zwischenzeit besteht lediglich die Möglichkeit, die Daten sperren zu lassen, was jedoch auch inder SCHUFA-Auskunft auftaucht mit folgender Meldung: gesperrte Daten in überprüfung. Jeder Kreditgeber wird sich dabei das Seinige denken.

Wurde nun ein Eintrag zu Recht in die SCHUFA aufgenommen, stellt sich die Frage, nach welcher Frist eien Löschung erfolgt:

Angaben über Kreditkarten und Girokonten werden unmittelbar nach der Auflösung der Konten gelöscht. Bei Bürgschaften ist dies ähnlich, da die Angaben unmittelbar nach Begleichung der Hauptschuld geöscht werden.

Angaben über Kredite werden volle drei Kalenderjahre nach Kredittilgung gelöscht. Auf Antrag löscht die SCHUFA die Daten auch sofort nach Tilgung des Kredites, wobei allerdings Voraussetzung ist, daß der Kredit ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Hätte die Bank den Kredit gekündigt, z.B. infolge eiens Zahlungsverzuges, bleibt der Eintrag die vollen 3 Jahre mit dem Zusatz: nicht vertragsgemäße Abwicklung bestehen.

Verspätete Ratenzahlungen, Mahnbescheide, Vollstreckungen und Offenbarungseid (eidessattliche Versicherung) werden drei Jahre nach der ersten Speicherung gelöscht, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen wurden.

Es aknn daher jedermann nur angeraten werden, vor Eintritt in eine größere Finanzierung eine Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen, da dies mögliche unangenehme überraschungen ersparen kann.

Für den Fall, daß Ihrer Anschicht nach ein Eintrag zu Unrecht besteht und Sie sich nicht selbst mit der SCHUFA einigen können oder wollen, bleibt lediglich der Gang zu einem Rechtsanwalt oder möglicherweise auch einer Schuldnerberatungstelle.

Quelle: City-Journal (März 2001).

Kredikarte sperren lassen
Die Nummer des EC-Karten-Notfallservice lautet: 0180/5021021. Unter dieser Nummer kann man seine Kreditkarte sperren lassen. änderung ab Dezember 2006
Bei Verlust sofort melden bei: Sparkasse Saarbrücken: 49 (0) 681 - 504 23 45
Außerhalb der öffnungszeiten: Sperrnotruf +49 116 116 Für Kreditkarten gilt außerdem: 49 (0) 681 93 76 45 99

Höhe der KFZ-Steuer
Die Internetadresse www.steuer.niedersachsen.de gibt Auskunft über die Höhe der Kfz-Steuer für jeden Wagentyp.

Eurocard/Visacard verloren?
Im Versicherungsfall: Anruf genügt.
Die Notruf- und Servicezentrale von EUROCARD ist rund um die Uhr für Sie da. Bitte rufen Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte sofort an. Im Versicherungsfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren regionalen Versicherungspartner - die Telefonnummer finden Sie in den beigefügten Versicherungsbestätigungen. Wenn Sie Fragen haben, das Notruf- und Serviceteam hilft Ihnen jederzeit gerne.
PLUSCARD GmbH
Telefon: 06 81/504-0 Telefon: 06 81/93 76 45 99 Weltweit: 0180 513 25 25
Telefax: 06 81/ 93 76 44 44
Telex: 442 1112


Gehalt
Anstatt einer Gehaltserhöhung sollten sich Arbeitnehmer lieber Zuschüsse zahlen lassen. So wine Zuwendung von monatlich 400 MARK (DM) für den Kindergarten völlig steuerfrei. Die Firma profitiert davon.


Bausparen
Verbrauche können jetzt im Streitfall mit privaten Bausparkassen eine Ombusfrau einschalten. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro ist der Schlichtungsspruch für die Kassen bindend. Ist ein Kunde mit der Entscheidung nciht zufrieden, steht ihm der Klageweg weiter offen. Beschwerden müssen per Post an die "Ombusfrau der privaten Bausparkassen", Postfach 30 30 79, 10730 Berlin, geschickt werden.


Eine Abschleppfirma muß das Fahrzeug herausgeben
Wurde das Fahrzeug abgeschleppt, ist der Schreck zunächst groß! Doch der nächste kommt mit Sicherheit, wenn man erfährt, daß die Abschleppfirma den PKW nur gegen sofortige Barzahlung - oft zwischen 100 und 200 Euro - herausgeben will. Diese gängige Praxis ist rechtswidrig! Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren, in dem auf Unterlassung diser Praxis geklagt wurde, jetzt noch mal klargestellt (Az. 12 O 161/01). Die Firmen dürfen laut Gericht (Rechtsberatungsgesetz) keine polizeilichen Forderungen geltend machen.

Miete

Wohnungsmängel könne zu einer verminderten Miete führen

Es gibt Situationen, in denen der Mieter zu Recht den Mietzins einbehalten darf.
  • Der Mieter beschwert sich über tatsächliche oder angebliche Wohnungsmängel und behält einen Teil der Miete zurück.
  • Der Mieter weigert sich, den jählichen Nachzahlungsbetrag zu leisten, der sich aus der Betriebskosten-Abrechnung ergibt, weil nach Auffassung des Mieters die Kostentransparenz nicht gewährleistet ist.
  • Hier entsteht dem Vermieter wirtschaftlich ein Mietausfall, den er sich nur zurückholen kann, wenn er nachweist, daß seine Forderung zu Recht bestanden hat.
    In jeder Wohnung kommt es einmal vor, daß Mängel auftreten (Schimmel an den Wänden, die Heizung fällt aus). Der Vermieter hat aber nur dann Anspruch auf die volle Miete, wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Bei Mängel, kann der Mieter die Miete kürzen. Dies gilt allerdings nur für solch Mängel, die ein normales Wohnen in der Wohnung erschweren oder unmöglich machen. Wegen eines Dübellochs kann man die Miete nicht mindern.

    1% Trübung der Isolierglasscheiben
    5% Fehlen einer Sandkiste auf dem Kinderspielplatz
    5% Putz- und Farbablösung von den Wänden im Treppenhaus
    5% Feuchtigkeit im Kellerraum
    6% Undichtigkeit und Beschlagen der Doppelfenster
    7% Lärmbelästigung druch einen Waschsalon im Haus
    8% Erhebliche Lärmbelästigung druch Flugzeuge
    10% Teilweise Hellhörigkeit der Wohnung
    10% Schlechter Fernsehempfang
    10% Vermeidbarer Kinderlärm während der allgemeinen Ruhezeiten
    10% Keine Nutzungsmöglichkeit von Waschküche und Trockenraum
    10% Feuchtigkeit in der Wohnung
    15% Fehlende Wohnungstür
    17% Klopfgeräusche in der Zentralheizung
    20% Empfindliche Feuchtigkeit in der Wohnung
    20% Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Feuchtigkeit und Schimmelpilz
    20% Begrenzung der Heizungstemperatur im Winter auf unter 20 Grad Celsius
    20% Erhebliche Lärmbelästigung durch Nichterfüllung der baulichen Mindestanforderungen an den Schallschutz
    20% Unbenutzbarkeit der Badewanne
    20% Geräuschbelästigung durch defekte Maschinen
    20% Ausfall der Schlafzimmerheizung im Februar
    20% Belästigung durch Baulärm, Staub und Abgase aus der unmittelbaren Nachbarschaft
    20% Teilweise Schwarzfärbung der Küchenwand wegen undichter Fenster und dadurch entstandener Feuchtigkeit
    20% Lärmgestörte Nachtruhe
    25% Aufall der Heizungsanlage
    25% Taubenhaltung auf dem Nachbargrundstück
    25% Wasserschäden an Wohnzimmerdecke und Wänden
    25% Wärmeverlust von 25% wegen mangelnder Isolierung
    30% Ständige Kälte des Fußbodens wegen mangelhafter Wärmedämmung des Kellerdecke und fehlender Querlüftungsmöglichkeit
    30% Unbenutzbarkeit des Wohnzimmers wegen Einsturzgefahr infolge eines Wasserschadens
    30% Durchschnittstemperatur von 15 Grad Celsius im Wohnzimmer
    30% Störung der Nachtruhe durch Lärmbelästigung aus einer Diskothek
    37% Erhebliche Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis 1:00 Uhr nachts
    50% Durchfeuchtung des Teppichbodens und Tropfwasserbildung an der Ecke aufgrund erheblicher Feuchtigkeit in der Wohnung
    50% Häufiger Heizungsausfall über einen längeren Zeitraum hinweg
    50% Heizungsausfall im Winter
    56% Gesundheitsgefährdend überhöhte Formaldehydkonzentration in der Wohnung
    60% Extreme Lärmbelästigung durch Bauarbeiten
    80% Unbenutzbarkeit der einzigen Toilettein der Wohnung
    80% Durchfeuchtung, Versandung und erheblicher Gestank aufgrund einer überschwemmung über zwei bis drei Wochen
    100% Totalausfall der Heizung von Septemer bis Februar
    100% Unbewohnbarer Zustand der Wohnung



    Spartipps

    Versicherungen

    Haushalt

    Banken

    Telefonieren

    Rechtssprechungen
    Ein Käufer einer Immobilie beanspruchte die Eintragung ins Grundbuch bereits vor der Zahlung des vollen Kaufpreises. Auf Grund von Mängeln am Objekt hatte er erst einen Teil des Preises entrichtet. Allerdings verlangte eine Klausel im Kaufvertrag, dass erst nach kompletter Zahlung die Eintragung in Grundbuch stattfinden könne. Nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofes ist der KÄUFER im Recht - die dem entgegenstehenden Klauseln sind unwirksam. BGH, Az.: VII ZR 420/00 ID 21953

    Verjährungsfrist bei Schönheitsoperationen
    Der Eigentümer einer Wohnung teilte seiner ehemaligen Mieterin - ein Jahr nach deren Auszug - brieflich mit, dass sie für unterbliebene Schönheitsreperaturen aufkommen müsse. Allem Anschein nach war das Versäumnis nicht aufgefallen, da sich bis data kein anderer Mieter für die Wohnung interessiert hatte. Da solche Ansprüche jedoch nach sechs Monaten verjährt sind, kam der Eigentümer mit seiner Forderung nicht durch.
    OLG Koblenz, Az.: 9 U 1480/00 ID 23911

    Schadensersatz für unerwünschte Faxwerbung
    Unternehmen, die unaufgefordert und unerwünschte Faxwerbung erhalten, können dem nun ein Ende machen. Gemäß Urteil des AG Würzburg hat die Firma in einem solchen Fall Anspruch auf Schadensersatz: So wurden pro unerwünschtem Fax Bearbeitungsgebühren und Kosten für Papier und Druckerpatrone i.H.v. 19,63 € plus Mehrwertsteuer berechnet.
    AG Würzburg, Az.: 18 C 3356/01 ID 24350

    Ein Neufahrzeug muss auf dem Stand der Technik sein
    Ein Neuwagen muss auf der Höhe der Zeit sein, ansonsten darf ein Auto vom Käufer zurückgegeben werden. Maßstab für diese Beurteilung ist der "allgemeine Standard vergleichbarer Fahrzeuge", urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einer Entscheidung, die von den Verkehrrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht worden ist. Dagegen dürfte der "Entwicklungsstand der betreffenden Fahrzeugmarke" nicht als Gradmesser herangezogen werden. Die Richter hatten über einen Fall zu befinden, in dem der Käufer eines Neufarhzeugs vergeblich bemängelt hatte, der Wagen verursache ständig Knallgeräusche und Fehlzündungen. Eine Fachwerkstatt war trotz mehrerer Versuche nicht in der Lage gewesen, den Fehler zu beseitigen. Daraufhin verlange der Käufer, den Vertrag rückgängig zu machen. Das OLG gab ihm recht. Es folgte der Einschätzung eines Sachverständigen, wonach die Knallgeräusche nicht dem Stand der Technik vergleichbarer Neufahrzeuge entsprächen. Nach mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen müsse sich der Kläger auch nicht weiter vertrösten lassen, hieß es. Gericht: Saarländisches Oberlandesgericht Urteil Aktenzeichen: 4 U 643/98 - 142

    Was tun bei Behandlungsfehler?
    Gedächtnisprotokoll erstellen

    Beweise sicher
    Krankenkasse unterrichten
    Ggfs. an Gutachter- und Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer wenden
    Eine Checkliste für Rechtsanwälte:
    Nützliche Adressen:

    Einlagensicherungfonts
    Um zu erkennen, ob mein Gespartes in voller Höhe zurückgezahlt wird, wenn es mit der Bank bergabgeht:
    bdb

    Prepaid Guthaben bleibt erhalten
    Mit dem Urteil Aktenzeichen 12 O 16098/05 des Landgerichts München I wurde nun Untersagt, das ein Prepaid-Guthaben nach einer bestimmten Zeit verfällt.